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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87   

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https://dejure.org/1987,753
BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87 (https://dejure.org/1987,753)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1987 - 3 StR 449/87 (https://dejure.org/1987,753)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87 (https://dejure.org/1987,753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen des Wissenselements und Wollenselements unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten und der zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 175
  • StV 1988, 328
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
    Es ist fehlerhaft, allein aus der Erkenntnisfähigkeit eines Täters oder seiner vorhandenen Erkenntnis im Wege der Schlußfolgerung stets auf die billigende Inkaufnahme des Erfolgs zu schließen (BGH NStZ 1984, 19 letzter Absatz; BGH NStZ 1983, 365 a.E.; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bed.
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83

    Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter

    Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
    Schon die Frage, ob ein Täter bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen den Tötungserfolg zwar als möglich voraussehen, aber ernsthaft und nicht nur vage darauf vertrauen kann, er werde dennoch nicht eintreten, hat es nicht erwogen (vgl. zu Gewalthandlungen gegen einen Säugling BGHR StGB § 212 I Vors. bed. 2; vgl. ferner: die weiteren dort abgedruckten Entscheidungen; BGH NStZ 1983, 407 und 1982, 506; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49/50).
  • BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub und

    Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
    Schon die Frage, ob ein Täter bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen den Tötungserfolg zwar als möglich voraussehen, aber ernsthaft und nicht nur vage darauf vertrauen kann, er werde dennoch nicht eintreten, hat es nicht erwogen (vgl. zu Gewalthandlungen gegen einen Säugling BGHR StGB § 212 I Vors. bed. 2; vgl. ferner: die weiteren dort abgedruckten Entscheidungen; BGH NStZ 1983, 407 und 1982, 506; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49/50).
  • BGH, 07.04.1983 - 4 StR 164/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Ersetzen der

    Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
    Es ist fehlerhaft, allein aus der Erkenntnisfähigkeit eines Täters oder seiner vorhandenen Erkenntnis im Wege der Schlußfolgerung stets auf die billigende Inkaufnahme des Erfolgs zu schließen (BGH NStZ 1984, 19 letzter Absatz; BGH NStZ 1983, 365 a.E.; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bed.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 7, 363, 368 f.; BGH NStZ 1982, 506; 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).

    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105 und vom 21. Dezember 1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; BGH NStZ 1987, 424; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).

    Auch insoweit hält sich das angefochtene Urteil im Rahmen gefestigter Rechtsprechung, die immer wieder darauf hingewiesen hat, daß vor dem Tötungsvorsatz eine viel höhere Hemmschwelle steht als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz (vgl. BGH StV 1984, 187; 1986, 421; BGH NStZ 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 und 12).

  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Es wäre rechtsfehlerhaft, allein aus der Erkenntnisfähigkeit eines Täters oder seiner vorhandenen Erkenntnis im Wege der Schlussfolgerung stets auf die billigende Inkaufnahme des Erfolgs zu schließen (vgl. BGH v. 25.11.1987 ­ 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Im Verständnis des Bundesgerichtshofs erschöpft sich die "Hemmschwellentheorie" somit in einem Hinweis auf § 261 StPO (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 615/83, StV 1984, 187, Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, StV 1986, 421, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, NStZ 2002, 314, 315, vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604, und vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, NStZ 2009, 210, 211: jeweils sorgfältige Prüfung; vgl. weiter BGH, Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175; Beschlüsse vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, NStZ 1994, 585, und vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338, 339; Urteil vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ 2011, 210, 211; MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 48: "prozessuale Selbstverständlichkeit").
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.1988 - 4 StR 65/88   

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BGH, 08.03.1988 - 4 StR 65/88 (https://dejure.org/1988,2960)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 4 StR 65/88 (https://dejure.org/1988,2960)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 4 StR 65/88 (https://dejure.org/1988,2960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einlassung eines Angeklagten - Belastung des Angeklagten - Rechtsfolgenausspruch

Papierfundstellen

  • StV 1988, 328
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Ist aber das Verhältnis von Vollrausch zum Verletzungstatbestand (Rauschtat) ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 57 ), so versteht es sich von selbst, daß dem Verurteilten daraus im Rahmen der Strafzumessung keine Nachteile erwachsen dürfen (BGH StV 1986, 5; vgl. auch BGH NStZ 1987, 70; StV 1988, 328, 329 ).
  • BGH, 11.02.2003 - 5 StR 402/02

    Waffe im technischen Sinne (Springmesser); Strafzumessung bei Gehilfen / Beihilfe

    Bei einem Gehilfen hängt das Ergebnis dieser Prüfung vor allem von dem Gewicht der Beihilfehandlung ab, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr., BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gehilfe 1, 2; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Beihilfe 1; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 46 Rdn. 105 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Auch ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen, daß die Strafkammer sich bewußt war, daß die Verwendung einer objektiv ungefährlichen Waffe schon für sich allein die Annahme eines minder schweren Falles des § 250 Abs. 2 StGB begründen kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.11.2001 - 4 StR 414/01

    Minder schwerer Fall bei der Beihilfe

    Bei einem Gehilfen hängt das Ergebnis dieser Prüfung vor allem von dem Gewicht der Beihilfehandlung ab, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr., BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gehilfe 1, 2; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Beihilfe 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 105 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 StR 222/97

    Tatbeitrag des Gehilfen als Hauptgesichtspunkt für die Prüfung der Frage eines

    Handelt es sich - wie das Landgericht angenommen hat - um eine Beihilfehandlung, so steht sowohl für die Prüfung der Frage des minder schweren Falls als auch für die Strafzumessung im engeren Sinne der Tatbeitrag des Gehilfen im Vordergrund, wobei freilich das Gewicht der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr., BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gehilfe 2; Detter NStZ 1992, 477 unter II 2).
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 357/93

    Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles - Berücksichtigung von

    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1, 2; BGH Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91 - und vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1988 - 1 StR 125/88   

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https://dejure.org/1988,8221
BGH, 12.04.1988 - 1 StR 125/88 (https://dejure.org/1988,8221)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1988 - 1 StR 125/88 (https://dejure.org/1988,8221)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1988 - 1 StR 125/88 (https://dejure.org/1988,8221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schlussfolgerungen des Tatrichters aus dem Schweigen eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

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